Das oberste Ziel eines jedes Testaments ist es, mit dem Dokument Frieden unter den Erben zu stiften. Ein schlechtes Testament verursacht oft unnötigen Streit, selbst wenn die Erben und Vermächtnisnehmer reich bedacht werden.
Ein Ehegattentestamtent kann steuerliche Fallstricke und andere Probleme mit sich bringen. Kennen und nutzen Sie Ihre Freibeträge!
Die Kenntnis des Erblassers ist ausschlaggebend für den Beginn der Anfechtungsfrist.
Aufhebung eines Erbvertrages - Durchbrechung der Bindungswirkung.
Behinderte als Erbe? Um dem behinderten Erben möglichst viel zukommen zu lassen, möglichst ohne zugleich seine Sozialleistungen (z.B. Eingliederungshilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zur Pflege, Wohngeld etc.) zu schmälern, muss strategisch vorgegangen werden.
Das Berliner Testament, in dem sich Eheleute gegenseitig zu Erben und Ihre Kinder zu sogenannten Schlusserben einsetzen, erfreut sich großer Beliebtheit. Ziel ist dabei ist, dass der länger lebende Ehepartner zeitlebens...
Das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten beträgt gemäß § 1931 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) neben den Kindern des Erblassers ein Viertel.
Wirksamkeit eines zeitlich verzögerten Ehegattentestaments
Wahrung des Familienfriedens durch die Benennung eines Testamentvollstreckers.
In den §§ 1922 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) hat der Gesetzgeber die sogenannte gesetzliche Erbfolge verankert.
Errichtung, Verwahrung, Unwirksamkeit und Widerruf des gemeinschaftlichen Testaments.
Ist aktuell kein Notar erreichbar, sieht das Gesetz vor, dass mündlich ein Nottestament errichtet werden kann.
Eine Schiedsklausel im Testament kann eventuelle Erbstreitigkeiten entschärfen und verkürzen.
Was tun, wenn das Testament verschwunden ist? Welche Möglichkeiten und Regelungen haben Erben, Ansprüche ohne Schriftstück zu beweisen oder gar durchzusetzen?
Testament: frühere und durchgestrichene Verfügungen als Auslegungshilfe?
Ein Testamentsvollstrecker nimmt dem Erblasser die Sorge, mit seiner Hinterlassenschaft würde verschwenderisch umgegangen.
Testamentsvollstreckung als Mittel der Streitvermeidung.